Bei einem Wohnsitz in Bonn bzw. Brühl, erhalten alle Kinder unter drei Jahren, die Förderung für einen Platz in vollem Umfang durch die Stadt.
Ist ihr Kind unter einem Jahr, fördert die Stadt den Platz, wenn Arbeitszeitnachweise vorgelegt werden können. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Sobald Sie mit uns einen Betreuungsvertrag geschlossen haben und wir die Förderung zu den Betreuungskosten beantragt haben, erhebt die Stadt einen Elternbeitrag. Dieser ist gestaffelt nach dem Einkommen beider Elternteile und den von uns angebotenen Betreuungsstunden (41,25 Stunden/Woche). Den Betrag für Bonn können Sie
hier in der Elternbeitragssatzung in der Tabelle für "Betreuung in Tagespflege außer Haus" nachlesen (Stand August 2022). Für Brühl können Sie diesen
hier einsehen.